STALAG VI A
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STALAG VI a
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8. März 2000

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    Dr.H. Fritsch


2. Die "Stalags" im Kriegefangenenwesen der Wehrmacht

Alle Kriegsgefangenen waren von ihrer Gefangennahme bis zur Entlassung dem Oberkommando der Deutschen Wehrmacht unterstellt.
Die Basis des gesamten Kriegsgefangenenwesens im Reich bildeten die "Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager", in militärischer Abkürzung "Stalags" genannt. Diese Lager waren mit gefangenen Soldaten der Mannschaftsdienstgrade belegt, die nach dem Genfer Kriegsgefangenenabkommen von 1929 von der Gewahrsamsmacht zu Arbeiten aller Art außer in der Rüstungsindustrie eingesetzt werden konnten. Für die Kriegswirtschaft war dieses Arbeitskräftereservoir von erheblicher Bedeutung, zumal das Beschäftigungsverbot in der Rüstungsindustrie im Verlauf des menschen- und materialverzehrenden Krieges kaum noch beachtet wurde.
Nach der Erfassung persönlicher Daten und Gesundheitskontrolle im Lager gelangten die Gefangenen durch Vermittlung des Arbeitsamtes meist in weiter entfernte, kleinere Lager der Arbeitskommandos für Land- und Forstwirtschaft sowie der Industrie. Die Stalags koordinierten den Arbeitseinsatz der Gefangenen und "verwalteten" sie. Kranke und arbeitsunfähige Gefangene mußten dem Stalag überstellt werden. Der Briefverkehr der Gefangenen mit der Heimat wurde über die Abteilung Postüberwachung der Stalags abgewickelt, wo die Bediensteten jeden Brief kontrollierten bzw. zensierten.
Das Territorium des Deutschen Reiches war in 17 Wehrkreise eingeteilt, die mit römischen Ziffern gekennzeichnet waren. Zur inviduellen Benennung erhielten die Stalags die Ziffer ihres Wehrkreises und in der Reihenfolge ihrer Aufstellung einen Großbuchstaben. Das erste Lager im Wehrkreis VI (Münster) wurde in Hemer eingerichtet und erhielt die Bezeichnung "Stalag VI A". In den 17 Wehrkreisen gab es im Herbst 1941 insgesamt 47 Kriegsgefangenen-Offizierslager (Oflags) und 80 Stalags.
Im Wehrkreis VI bestanden 1941 neben dem Stalag VI A zunächst folgende Mannschaftsstammlager: VI B Neu Versen (bei Meppen), VI C Bathorn (in der Grafschaft Bentheim), VI D Dortmund (Westfalenhalle), VI F Bocholt, VI G Bonn (Duisdorf), VI H Arnoldsweiler (im Kreis Düren), VI J Fichtenhain (bei Krefeld) und VI K Senne (bei Paderborn).
Vorgesetzter der Kriegsgefangenenlager und der zu ihrer Bewachung eingesetzten Landesschützen-Verbände, die in der Regel aus älteren oder kriegsverletzten, nur bedingt tauglichen Männern bestanden, war der Kommandeur der Kriegsgefangenen beim Wehrkreis. Grundsätzliche Regelungen über Aufbau, Organisation und Funktion der Gefangenenlager regelte das Oberkommando der Wehrmacht in speziellen Dienstvorschriften, die allerdings unter dem Druck der Masse an aufzunehmenden Gefangenen schließlich nicht mehr in allem als bindend betrachtet wurden. Bei einer anfangs angestrebten Standard-Belegstärke des Stalag VI A von 10.000 Mann waren 131 Mann Bewachungs- und Verwaltungspersonal vorgesehen.